Das Pflege-Versprechen: „Niemand wird schlechter gestellt!“

Claudia Schöne, Bereichsleiterin Pflege/Häusliche Krankenpflege bei der AOK PLUS, sagt, was auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zukommt.
Was ist konkret geplant?
Alle Pflegebedürftigen erhalten künftig gleichberechtigt Pflegeleistungen, unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden leiden oder an Demenz erkrankt sind. Damit wird die individuelle Situation von Pflegebedürftigen besser berücksichtigt. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird also neu definiert und deshalb auch ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Statt drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade. Entscheidend für die Einstufung ist der Grad der Selbstständigkeit.
Für ausführliche Infos zum Thema Pflege empfehlen wir Ihnen den AOK-Medienservice des AOK-Bundesverbandes.
Was ändert sich für die Pflegebedürftigen?
Zuallererst: Niemand wird schlechter gestellt! Niemand muss einen neuen Antrag auf Begutachtung stellen. Alle Pflegebedürftigen werden mindestens einen Pflegegrad höher eingestuft. Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden zwei Pflegegrade höher gestuft und erhalten damit wesentlich höhere Leistungen als bisher. Der finanzielle Eigenanteil in vollstationären Einrichtungen ist zwar von Haus zu Haus verschieden, aber für die Pflegegrade 2 bis 5 künftig einheitlich. Das heißt, wer mit der Zeit pflegebedürftiger wird, für den wird es nicht teurer. Zudem erhalten alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote in den Pflegeeinrichtungen. Finanziert werden diese durch die soziale Pflegeversicherung.
Gibt es auch positive Nachrichten für die pflegenden Angehörigen?
Ja, deren soziale Absicherung wird verbessert, sowohl hinsichtlich der Arbeitslosen- und Unfallversicherung als auch der Rentenversicherung. So wird die Pflegeversi-cherung für sie bereits ab zehn Stunden Pflege an zwei Tagen in der Woche Ren-tenbeiträge entrichten – abhängig vom Gesamtumfang der Pflege und dem Pflege-grad des Pflegebedürftigen. Außerdem haben pflegende Angehörige künftig An-spruch auf eine Pflegeberatung – bei der AOK PLUS bereits seit Längerem gelebte Praxis.
Bessere Pflege kostet mehr Geld. Was kommt damit auf die Versicherten zu?
Der Beitragssatz wird zum 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Ge-setzlich Krankenversicherte zahlen damit künftig 2,55 Prozent ihres Einkommens, Kinderlose 2,8 Prozent. Bis 2020 steigen die Mehreinnahmen voraussichtlich auf 2,7 Milliarden Euro. Die Beitragssätze sollen bis 2022 stabil bleiben.
Derzeit erhalten viele Pflegeheimbewohner Briefe von ihren Pflegeeinrichtungen, in denen eine deutliche Erhöhung des Eigenanteils angekündigt wird. Die vom Gesetzgeber versprochene „Nicht-schlechter-Stellung“ ist also bereits Makulatur?
Nein, das nicht. Bei den Pflegekosten greift definitiv der Bestandsschutz. Anders sieht es bei den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen aus. Hier ha-ben die Pflegeeinrichtungen teilweise die Preise erhöht. Das hat aber nicht unmittelbar mit dem neuen Gesetz zu tun.
Interessante Links:
- Im AOK-Pflegedienstnavigator gibt es Daten von mehr als 14.000 Pflegediensten. Hier kann man sich in seiner Region anonym über Leistungen und Preise informieren.
- Im AOK-Pflegeheimnavigator stehen Informationen von mehr als 13.000 Pflegeheimen zur Verfügung
Darum geht es bei der Pflegeberatung
Simone Burmann, stellvertretende Leiterin der Abteilung Pflege im AOK-Bundesverband: