Gras auf Kassenkosten?! Was sich 2017 alles ändert

Gras auf Kassenkosten?!
Hört sich verlockend an, aber kiffen auf Kassenkosten bleibt auch künftig ein Tabu. Jedoch können schwerkranke Menschen künftig Cannabis auf Rezept bekommen, deren Leiden auf anderem Weg nicht gemildert oder behandelt werden können. Das sieht ein neues Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums vor. Ein genauer Termin, ab wann es gilt, steht zwar noch aus. Doch laut Ministerium ist dafür das Frühjahr angepeilt. Medikamente auf Cannabisbasis können beispielsweise sinnvoll in der Schmerztherapie bei chronischen Erkrankungen eingesetzt werden. Der Besitz und der Anbau des Rauschmittels bleibt aber weiterhin verboten.
Eingedampft
Die Liquids für E-Zigaretten werden künftig nur noch in Fläschchen von maximal zehn Millilitern verkauft. Zusätzlich wird der Nikotingehalt begrenzt. Außerdem sind etliche der bisher erlaubten Zusatzstoffe künftig untersagt. Vitamine und andere Zusatzstoffe, die einen gesundheitlichen Nutzen vorgaukeln könnten, dürfen nicht mehr beigemischt werden. Das gleiche gilt für Koffein, Taurin und stimulierende Mischungen. Wer jedoch dem Qualm endgültig ein Ende setzen möchte, bekommt beim Online-Programm der AOK PLUS Hilfe.
Pflegereform
Ab Januar verbessern sich die Pflegeleistungen. Ab 2017 gibt es statt der bisherigen Pflegestufen fünf Pflegegrade. Auch die Begutachtungsregeln ändern sich. Entscheidend für die Einstufung ist der Grad der Selbstständigkeit. Die viel kritisierte Minutenpflege ist damit passé. Wer pflegebedürftig ist, erhält künftig Pflegeleistungen unabhängig davon, ob er an körperlichen Beschwerden leidet oder an Demenz erkrankt ist. Damit wird die individuelle Situation besser berücksichtigt. Bei allen, die bereits eine Pflegestufe haben, kommt die Umstellung in die neuen Grade automatisch. Wer Fragen hat, kann noch bis zum 06. Januar bei der Pflege-Hotline der AOK PLUS unter 0800-2652222444 anrufen. Jederzeit stehen 40 Pflegeberater der AOK mit Rat und Tat zur Seite.
Eigenleistungen bei Pflege im Heim
Bisher wird der Eigenanteil an den Pflegekosten in stationären Einrichtungen nach Stufen gestaffelt. Ab Januar zahlen alle Heimbewohner ab Pflegegrad 2 das gleiche. Erhöht sich die Pflegebedürftigkeit und führt zu einem höheren Pflegegrad, wird dies – anders als zuvor – nicht mehr mit einem Anstieg des Eigenanteils verbunden sein.
Errichtung eines Samenspenderregisters
Pro Jahr werden schätzungsweise 1.200 Kinder nach einer Samenspende geboren. Bisher haben sie keine Möglichkeit, zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist. Ein zentrales Register soll das in Zukunft ändern. Das Kabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Wer vermutet, dass er mit einer Samenspende gezeugt wurde, soll künftig ab dem 16. Geburtstag Auskunft beim Samenspendenregister beantragen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass es ein Recht darauf gibt, die eigene Abstammung zu kennen. Es ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Tele-Doktor
Noch sind die Arzttermine per Webcam selten, doch das könnte sich bald ändern. Ab Juli 2017 werden Videosprechstunden Teil der vertragsärztlichen Regelversorgung. Das ergibt Sinn, wenn beispielsweise Untersuchungsergebnisse, Behandlungserfolge oder Medikamentenumstellungen besprochen werden müssen. Der Vorteil: Patienten sparen Wartezeiten und auch lange Wege. Der Ersttermin muss aber immer persönlich beim Arzt stattfinden. Hintergrund: Das 2016 in Kraft getretene E-Health-Gesetz will telemedizinische Leistungen fördern und damit den Kontakt zwischen Arzt und Patient insbesondere bei den Nachsorge- sowie Kontrollterminen erleichtern.
Zuzahlung bei Rezepten
Höhere Freibeträge schonen ab Januar den Geldbeutel bei den üblichen Zuzahlungen zu Rezepten und therapeutischen Behandlungen. Bei der Berechnung ziehen die Krankenkassen von den jährlichen Bruttoeinkünften die jeweiligen Freibeträge ab. Damit niemand übermäßig belastet wird, sind diese Zuzahlungen aber begrenzt. Wer seine Belastungsgrenze von zwei beziehungsweise einem Prozent erreicht hat, kann bei der AOK PLUS einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen stellen.