Plötzlich pflegebedürftig – Was muss ich tun, wer unterstützt mich?

Wird ein Mensch plötzlich pflegebedürftig, ist für die Familie in kurzer Zeit vieles zu organisieren. Damit sich Angehörige und Pflegebedürftige nicht überfordert fühlen, steht die AOK PLUS ihren Versicherten in dieser schweren Zeit zur Seite.
Um wichtige Schritte im Überblick zu haben und sich Unterstützung holen zu können, hilft die Checkliste Plötzlich Pflegefall – Was nun?. Die Internetseite gibt mit der Checkliste eine wichtige Übersicht und stellt auch den Antrag auf Pflegeleistung zum Download bereit.
Pflegeberatung der AOK PLUS
Grundsätzlich müssen sich Angehörige und Pflegebedürftige viele Fragen stellen und beantworten. Wie soll die pflegerische Versorgung aussehen? Zu Hause oder in einem Heim, mit Unterstützung eines Pflegedienstes oder ausschließlich durch Angehörige? AOK-PLUS-Versicherte haben Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Dazu kommen die Pflegeberater gern nach Hause und unterstützen unter anderem beim Ausfüllen von Anträgen, nehmen Kontakt zum Pflegedienst auf oder vermitteln einen Pflegekurs für Angehörige.
Entlastungsbetrag
Entscheiden sich Pflegebedürftige und Familien für die Pflege zu Hause, so haben Pflegebedürftige neben dem Anspruch auf Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen auch Anspruch auf monatlich 125 Euro Entlastungsleistungen. Dieses Geld kann für Angebote im Alltag genutzt werden, z. B. zum Einkaufen, Wäsche waschen aber auch für Botengänge bis hin zur Begleitung zur Selbsthilfegruppe oder zum wöchentlichen Kaffee-Treff. Diese zusätzliche Leistung soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten. Bisher nehmen nur 60 Prozent diese zusätzliche Leistung in Anspruch.
Die Entlastungsangebote können durch nach Landesrecht anerkannte Leistungsanbieter und ambulante Pflegedienste erbracht werden. In den AOK PLUS Filialen, durch einen ausgebildeten AOK-Pflegeberater oder über die kostenlose AOK PLUS-Service-Hotline 0800 10 59 000 können sich AOK-PLUS-Versicherte beraten lassen, welche zertifizierten Anbieter diese Entlastungsleistungen erbringen. Zudem listet der AOK-Pflegenavigator über das Auswahlfeld „Unterstützung im Alltag“ anerkannte Betreuungs- und Entlastungsdienste auf.