Rentner profitieren später von Beitragssatzsenkung

Am 2. Januar rief mich ein Rentner aus Freital an, der wissen wollte, warum er auf seinem Rentenbescheid nix sieht von der angekündigten Beitragssatzsenkung der AOK PLUS. Ihm sei noch der gleiche Geldbetrag für seine Krankenversicherung abgezogen worden wie im Dezember 2014.
Er war verärgert. Und das kann ich verstehen. Allerdings war das kein Versehen und auch kein Willkürakt der Krankenkasse. Bei allen Rentnern aller gesetzlichen Krankenkassen wird die Veränderung des Beitragssatzes erst im Monat März „ankommen“. Solange gibt der Gesetzgeber den Rentenversicherungsträgern Zeit, die Änderungen im Krankenkassen-Beitragssatz in ihr Datenverarbeitungssystem einzupflegen.
Gelder fließen in Gesundheitsfonds
Leider ist per Gesetz nicht vorgesehen, dass die Rentner das quasi zu viel gezahlte Geld zurück erstattet bekommen. Allerdings stimmt die Unterstellung der BILD Dresden vom 07. 01.2015 nicht, dass sich die AOK PLUS den Gesamtbetrag, den alle bei ihr versicherten Rentner in den ersten beiden Monaten dieses Jahres de facto zu viel zahlen, „in die Tasche steckt“.
Wer so etwas behauptet, hat die Systematik des Gesundheitsfonds nicht verstanden. Die Beitragsgelder fließen nämlich jeweils taggleich in den Gesundheitsfonds nach Berlin. Von dort bekommen die gesetzlichen Krankenkassen dann wiederum Zuweisungen entsprechend der Morbidität, dem Alter und Geschlecht ihrer Versicherten.
Insofern profitiert – wenn man das so sagen will – der Fonds/das GKV-System insgesamt von dieser Überzahlung der Rentner. Für die AOK-PLUS-Versicherten unter ihnen bleibt immerhin der Trost, dass es für sie ab März dann auf jeden Fall günstiger wird als für die allermeisten Altersgenossen, die anderswo versichert sind.