Sprechende Hände helfen beim Arzt

Zeichensprache beim Arztbesuch
Bei einem Arztbesuch sein Gegenüber nicht zu verstehen, diese bittere Erfahrung mussten in den 1990er-Jahren junge Gehörlose in Frankreich machen. Das Fatale: Bei ihnen war Aids diagnostiziert worden. Die Nachricht bekamen sie auf ein Blatt Papier geschrieben. Doch mit dem Wort „HIV-Positiv“ konnten die wenigsten etwas anfangen. Einige Gehörlose gingen sogar davon aus, dass, wenn etwas „Positiv“ ist, davon ja eigentliche keine Gefahr ausgehen kann. Ein Trugschluss!
Kassen übernehmen die Kosten
Doch das war einmal. Schon lange gibt es im benachbarten Frankreich gut funktionierende Gesundheitsberatungen in Gebärdensprache. Und auch in Deutschland muss niemand Angst haben, sich aufgrund einer Gehörlosigkeit nicht mit seinem Arzt verständigen zu können. Gebärdensprachdolmetscher sorgen für ein entspannendes Miteinander von Arzt und Patient. Mit Vorteilen für beide Seiten: Die Gehörlosen fühlen sich weniger allein gelassen und können leichter nachfragen, falls sie etwas nicht verstanden haben. Die Ärzte können wiederum spontaner sprechen.
Die Kosten für diese Leistung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, sofern sie im Zusammenhang mit ambulanten Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise ärztliche bzw. zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen oder auch die Physiotherapie sowie Auskunft, Beratung und Antragsstellung im Zusammenhang mit Sozialleistungen.
Spezialisierte Vermittlungsstellen
Allein die AOK PLUS hat dafür im vergangenen Jahr rund 817.000 Euro ausgegeben. 4.084 Mal beauftragten gehörlose Versicherte der Kasse einen professionellen Gebärdensprachdolmetscher. Um einen entsprechenden Dienstleister zu finden, nutzten sie die speziell eingerichteten Vermittlungsstellen in Sachsen und Thüringen. Eine vorherige Genehmigung war nicht notwendig. So konnte die Leistung schnell und unkompliziert beansprucht werden.
Die Kosten für die Leistung werden im Übrigen zwischen dem Gebärdensprachdolmetscher und der Kasse direkt abgerechnet. Darüber hinaus ist auch eine Kostenerstattung an den Versicherten möglich. Dabei können neben der reinen Dolmetscher-Leistung auch Fahrkosten übernommen werden.