Was ist, wenn der Pflegefall eintritt?

2011 sollte das Jahr der Pflege werden, die große Reform blieb jedoch aus. Jetzt will Gesundheitsminister Herrmann Gröhe (CDU) die Pflege wirklich zukunftsfähig machen: Ab 2017 wird mit dem Pflegestärkungsgesetz II die grundlegende Neuordnung der Pflegeeinstufung flächendeckend umgesetzt, so seine Absicht.
Was tut die AOK PLUS schon jetzt für die zu Pflegenden und deren Angehörige?
Die AOK PLUS veranstaltet regelmäßig Veranstaltungen für pflegende Angehörige, so am 7. Mai 2015 um 18 Uhr in Erfurt und am 29. Oktober 2015 in Chemnitz. Auf diesen Veranstaltungen soll über die möglichen Leistungen informiert werden, die Pflegenden selber zu Wort und mit Pflegeberatern der AOK PLUS ins Gespräch kommen. Diese beraten die Pflegebedürftigen und deren Angehörige zumeist im Hausbesuch ganz individuell und gezielt, wie die Pflegesituation erleichtert werden kann. Sie unterstützen auch bei der Wahl der verschiedenen Leistungsmöglichkeiten. Interessierte können sich kostenlos am Telefon unter 0800 2471001 oder www.aokplus-online.de/pflegeveranstaltung anmelden.
70 Prozent aller Pflegeversicherten bei der AOK PLUS
Die AOK PLUS legt auf diese gut ausgebaute Pflegeberatung für ihre Versicherten großen Wert. Insgesamt sind 41 Pflegeberater im PLUS-Land unterwegs. Sie sind gelernte Krankenschwestern, PflegerInnen oder SozialarbeiterInnen und haben sich zum „Case Manager“ weiterbilden lassen – der momentan hochwertigste Abschluss in der Pflegeberatung. Neben dieser Qualifikation sind die Pflegeberater auch immer mit den Ämtern, Behörden, Selbsthilfegruppen, Hospizen in ihrer Region bestens vernetzt. Auch telefonische Beratungen oder Gespräche in einer Filiale sind möglich.
Sowohl als Kranken- als auch als Pflegekasse ist die AOK PLUS Marktführer. Rund 70 Prozent aller Pflegeversicherten in Sachsen und Thüringen sind bei der Gesundheitskasse versichert – eine gewaltige Summe, deren Volumen durch den demographischen Wandel steigen wird. Finanziert wird die Pflegeversicherung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch einkommensabhängige Beiträge. Es wird jedoch nur ein Teil der Pflege-Kosten übernommen – eine Eigenbeteiligung ist meist notwendig.
Neue Entlastungsleistungen
Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das Pflegestärkungsgesetz I in Kraft. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, auch niedrigschwellige Angebote wie die stundenweise Betreuung von Demenzkranken. Momentan ist der Pflegereformfederführende Gesundheitsminister Herrmann Gröhe (CDU) sehr aktiv: Ein zweites Pflegestärkungsgesetz, mit welchem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird, soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Von den über 175.900 pflegebedürftigen Versicherten der AOK PLUS werden knapp 120.000 von Angehörigen und Freunden gepflegt. Es liegt auf der Hand: Wenn diese pflegenden Angehörigen gestärkt werden, verbessert dies die Lebensqualität aller Beteiligten. Die Überlastung verringert sich, die zu Pflegenden können länger zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung bleiben.
Im Internet führt die AOK PLUS einen vielseitigen Pflegenavigator zu allen Fragen rund um Pflegeleistungen, Pflegedienste und Pflegeheime. Dieser wird ständig aktualisiert.